Datenschutzhinweise nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
im Zusammenhang mit der Online-Umfrage zur mechanisierten Unkrautregulierung und der Anwendung der Kombination Bandspritze und mechanischer Hacke
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lfl.bayern.de/datenschutz
- Verarbeitungstätigkeit, Zweck und Rechtsgrundlage
Diese Informationen beziehen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Online-Umfrage zur mechanisierten Unkrautregulierung und Bandspritze/Hacke, die das Institut für Landtechnik und Tierhaltung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zusammen mit dem Verband Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) durchführt. Die Umfrage findet in der Zeit von 9.12.2024 bis 31.03.2025 statt. Voraussetzung für den sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ist das Vorliegen von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
Bei Beantwortung der Fragen werden in der Regel keine personenbezogenen Daten erhoben. Allerdings können wir nicht ausschließen, dass durch die Wahl oder Formulierung der Antworten ein Rückschluss auf die Person des Teilnehmenden möglich ist.
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies hinsichtlich der Akzeptanzanalyse der untersuchten Technologien sowie der Ableitung von allgemeinen Handlungsempfehlungen und akzeptanzfördernden Maßnahmen erforderlich ist. Dies umfasst eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Zusendung der Umfrage/Versand des Umfrage-Links über die Ankündigungsformate des Verbandes Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. und des Verbandes Fränkischer Zuckerrübenbauer e.V.
- Wissenschaftliche Auswertung und Analyse der Akzeptanz von mechanisierter Unkrautregulierung und der Anwendung der Kombination Bandspritze und mechanischer Hacke
- Veröffentlichung einzelner Ergebnisse in anonymer und aggregierter Form
Rechtsgrundlage ist Ihre freiwillig erteilte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie haben das Recht, diese Einwilligung zu verweigern oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass Ihnen hierdurch Nachteile entstehen. Für den Widerruf der Einwilligung genügt eine einfache E-Mail an: digitalfarming@lfl.bayern.de oder info@bayernruebe.de
- Empfänger der personenbezogenen Daten
Unser Umfrageformular wird über eine vom IT-DLZ betriebene Umfrageplattform unter Verwendung der Software LimeSurvey bereitgestellt. Die von Ihnen bei der Umfrage gemachten Angaben werden daher im Auftrag der LfL verarbeitet durch:
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: webmaster@bayern.de
Es werden Cookies eingesetzt, um die Funktionalität der LimeSurvey-Umfrage sicherzustellen:
Name
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Zweck
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Ablauf
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Speicherort
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YII_CSRF_TOKEN
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Dieser Cookie wird für die Datenbankabfragen benötigt. Er ermöglicht außerdem die Nach-vollziehbarkeit, ob die Teilnahme einer Person bereits abgeschlossen wurde.
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Der Cookie wird gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird.
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Browser des jeweiligen Endgeräts
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PHPSESSID
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Dieser Cookie wird benötigt, um Nutzereingaben zu speichern, da diese bedingt durch die serielle Fragestellung über mehrere Seiten hinweg verteilt sind.
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Der Cookie wird gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird.
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Browser des jeweiligen Endgeräts
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Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der o. g. Umfrage an die zuständigen Stellen innerhalb der LfL weitergegeben.
Eine darüber hinaus gehende Datenübermittlung an Stellen außerhalb der LfL findet nicht statt.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung an der LfL nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Auswertung und Analyse der Umfrageergebnisse erforderlich ist. Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach Beendigung der gemeinsamen Zusammenarbeit im Forschungsprojekt, spätestens am 31.12.2025. Danach werden die Umfrageergebnisse ausschließlich in anonymisierter Form verwendet.
- Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Verbandes Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei dem Verbundprojekt „Praxiseinführung von Verfahren mit reduziertem Pflanzenschutzmitteleinsatz im Zuckerrübenanbau“ arbeiten LfL und der Verband Bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V. eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die LfL und der Verband vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Durchführung und Auswertung der Umfrage personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von der LfL oder dem Verband betrieben werden.
Was bedeutet das für Sie als betroffene Person?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die beiden verantwortlichen Projektpartner die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
Prozessabschnitt
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Datenkategorien
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Betroffene Personen
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Rechts-grundlage
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Zuständiger Verantwort-licher
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Einladung von Mitglieder über Newsletter/ Sammelemails; Bereitstellung des Umfrage-Links im „Rohstoffportal“ (geschlossener Personenkreis (Mitglieder)
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Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Email-Adresse)
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Mitglieder der Verbands-gebiete Südbayern und Franken
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Art. 6 Abs. 1Buchst. a DSGVO
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Verband
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Erhebung von Umfragedaten bei Betroffenen (Speicherung, Änderung und Löschung von Daten)
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- Daten zur Person des Umfrage-teilnehmers/ Betriebsleiters
- produktions-bezogene Daten
- betriebsbezogene Daten
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Mitglieder der Verbands-gebiete Südbayern und Franken
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Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO
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LfL
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- Jede Partei macht Ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen unentgeltlich zugänglich.
- Datenschutzrechte können sowohl bei der LfL als auch beim Verband geltend gemacht werden. Sie erhalten die Rückmeldung grundsätzlich von der Stelle, bei der Sie Ihre Rechte geltend gemacht haben. Hierfür lässt jede Partei der anderen sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Prozessabschnitt zukommen.